Anwaltsvergütung
Für Sie als Mandant ist es wichtig, von vorneherein zu erfahren, auf welche Kosten Sie sich einlassen.
Ich kläre Sie deshalb grundsätzlich vor jeder Übertragung eines Mandats unverbindlich und kostenfrei über die zu erwartenden Kosten auf.
Erstberatung:
Sind sie sich noch nicht sicher, ob es sich in Ihrem Fall lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder möchten Sie grundsätzliche Rechtsfragen zu Ihrem Anliegen beantwortet bekommen, ist meist eine Erstberatung sinnvoll.
Je nach Fallgestaltung und Vereinbarung können die Kosten für eine Erstberatung auf die Kosten einer weiteren Mandatierung angerechnet werden.
Mandatierung:
Bei erfolgter Mandatierung berechne ich die Kosten meiner Tätigkeit je nach Vereinbarung und Fallgestaltung entweder auf der Basis von Stundensätzen oder auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Ebenfalls möglich ist die Vereinbarung von Pauschalen.
Kontaktieren Sie mich doch einfach unverbindlich per E-mail oder Telefon und schildern mir kurz "Ihren Fall"- Sie erhalten dann noch am selben Tag ein unverbindliches Beratungs- und Kostenangebot.
Allgemeine Informationen zu Anwaltsgebühren
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.
Mehr Informationen zu den gesetzlichen Gebühren finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.
Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen kostenfreien Termin vereinbaren?
Rufen Sie mich an unter +49 (0) 89 411 42 816 oder senden Sie mir eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!